Gemäß Artikel 37 der Verordnung (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr (im Folgenden: Verordnung ( (EU) 2016/679) und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) [1] und Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (Amtsblatt „Narodne novine“, Nr. 42/18) fasst MARINE KAŠTELA d.o.o. (OIB: 91193992241) am 16. Januar 2024 den
Artikel 1
Viktorija Ban, angestellt als Administratorin, wird zur Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft Marine Kaštela d.o.o. ernannt.
Artikel 2
- unterrichtet und berät den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter und die Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach der Verordnung (EU) 2016/679 sowie nach sonstigen Datenschutzbestimmungen der Union sowie dem Gesetz zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung,
- überwacht die Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/679 sowie sonstiger Datenschutzbestimmungen der Union und des Gesetzes zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung sowie der Strategien des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und der Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen,
- berät – auf Anfrage – im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Artikel 35 der Verordnung (EU) 2016/679 und des Gesetzes zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung,
- arbeitet mit der Agentur zum Schutz personenbezogener Daten zusammen
- wirkt als Anlaufstelle für die Agentur zum Schutz personenbezogener Daten in Fragen der Verarbeitung, einschließlich vorheriger Konsultation gemäß Artikel 36 der Verordnung (EU) 2016/679 und bei Bedarf Konsultation zu allen anderen Fragen.
Artikel 3
Die Datenschutzbeauftragte ist bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur Verschwiegenheit bzw. Gewährleistung der Vertraulichkeit verpflichtet, alles im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 und anderen Bestimmungen der Union sowie dem Gesetz zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung.
Artikel 4
Die Datenschutzbeauftragte kann andere Aufgaben und Pflichten wahrnehmen. Der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass derartige Aufgaben und Pflichten nicht zu einem Interessenkonflikt führen.
Artikel 5
- E-Mail: gdpr@marina-kastela.hr
- Telefon: 099 6008154
- Kontaktdaten werden auf der Website von Marina Kaštela veröffentlicht und öffentlich zugänglich gemacht und der Agentur zum Schutz personenbezogener Daten mitgeteilt.
Artikel 6
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Fassung in Kraft.
Ivona Smoljić